Grundsätzlich gibt es keine Altersgrenze für das Fischen an Gewässern, die dem Freiangelrecht unterstehen. Hingegen ist die Auswahl der erlaubten Geräte klar eingeschränkt. Generell ist pro Person eine Rute mit einem Einzelhaken gestattet. An diesem Einzelhaken dürfen nur natürliche Köder, beispielsweise Würmer, Maden, Brot, Teig, Mais, Kartoffeln, Kirschen usw., angeboten werden. Ausdrücklich nicht erlaubt sind dagegen lebende oder tote Fische und Teile davon. Der beköderte Haken muss unterhalb eines fest auf die Schnur montierten Zapfens befestigt sein. Kunstköder und Fischimitationen wie Löffel, Spinner oder Wobbler sind nicht erlaubt.
Üblicherweise ist das freie Fischen auf das Ufer beschränkt. Typische Freiangelgewässer sind die grossen Seen der Voralpen und des Mittellands. Genaue Informationen zu Standorte usw. siehe separate Links unten.
Seit 1. Dezember 2009 kann das Angelfischerpatent entweder direkt im Internet oder bei einer der festgelgten Verkaufsagenturen lösen. Die Regierungsstatthalterämter, bzw. die neuen Verwaltungskreise, geben keine Patente mehr aus.
Patent via Internet beziehen (Bezahlung mit Kreditkarte)
> Online-Bezug: siehe direkter Link unten
Patentbezug in einer Agentur
Die Agenturen verkaufen alle Angelfischerpatentarten, geben den Käufern von Jahres- oder Monatspatenten das Statistikbüchlein sowie auf Verlangen das Reglement und allfällige weitere Unterlagen ab. Eine weitere Aufgabe der Agenturen ist der Umtausch des Fangstatistikblatts gegen das Statistikbüchlein für jene Fischerinnen und Fischer, die ihr Jahres- oder Monatspatent per Internet bezogen haben.
Agenturen im Oberaargau
- Marowil Fischereiartikel
Robert Flury
Solothurnstrasse 36, 4536 Attiswil
Tel. +41 32 623 29 54
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- Zoohaus Schneider Fischereiartikel
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zoohaus-schneider@besonet.ch
- C-Hunting
Giuseppe Catalano
Jurastrasse 41, 4900 Langenthal
Tel. +41 62 544 63 46